AGB zum Servicevertrag

  1. Dresdner Tourenservice (weiter DTS genannt) tritt in allen Leistungen als Vermittler auf. Er bringt den jeweiligen Vertrag vorbereitend und vermittelnd auf den Weg. Der Abschluß erfolgt im Prinzip zwischen dem Kunden und der jeweiligen Einrichtung (Hotel, Semperoper, Schifffahrtsgesellschaft, u.ä.). Das beinhaltet zwangsläufig die Bezahlung der Leistung an den Leistungsträger entsprechend vertraglicher Vereinbarung. (Anderslautende Vereinbarungen können jedoch zwischen dem Kunden und dem DTS getroffen werden.)Das vereinbarte Honorar für die Gästeführer- bzw. Reiseleitertätigkeit, für vermittelte Fremdleistungen sowie für die Programmplanung und die organisatorische Vorbereitung der Reise wird dem Kunden durch den DTS in einem Gesamthonorar in Rechnung gestellt. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der mit dem Kunden in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsweise.
  2. Zwischenzeitlich eingetretene Preisänderung bei den vom DTS vermittelten Dienstleistungen gehen nicht zu seinen Lasten.
  3. Notwendige kurzfristige Änderungen von Programmteilen der vereinbarten Tages- oder Mehrtagestouren aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (insbesondere Ausfall der Dienstleistung Dritter, wie Beförderungsmittel, zwischenzeitliche Schließung von Einrichtung u.ä.) führen nicht zu Schadensersatzansprüchen des Kunden gegen den DTS.
  4. Preise: Die angegebenen Preise sind Richtwerte. Für jede Anfrage wird dem Kunden ein unverbindliches Angebot unterbreitet. Der DTS nimmt die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch. Die Preise sind Endpreise und enthalten keine Umsatzsteuer.